Von der Revolution bis 1815

(Darstellung des frz. Aussenministeriums)

Frankreich definierte sich mit der Revolution von 1789 endgültig als Nation. Am 14. Juli 1790, dem Tag des Föderationsfestes, erklärten Delegierte aus allen Landesteilen durch freiwilligen Beitritt ihre Zugehörigkeit zu ein und derselben nationalen Gemeinschaft. Damit wurde zum ersten Mal das Recht der Völker auf Selbstbestimmung bekundet, das die Franzosen sozusagen zunächst auf sich selbst anwandten, bevor es allen Nationen Europas und der Welt als Modell galt. Die nationale Einheit wurde bewußt am ersten Jahrestag des Sturms auf die Bastille verkündet, denn er galt als der erste revolutionäre Akt des Volkes gegen die Willkür der Monarchie und machte Frankreich zu einer der Wiegen der Freiheit. Die Idee von einer Nation, in der alle Aufnahme finden, die sich als freie Menschen fühlen, fand auch Ausdruck in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (26. August 1789).

Die Revolution: Grundideen und Grundwerte
Die so erlangte Freiheit ließ sich aber ohne Gesetze nicht bewahren. Juristen, die unter dem Einfluß der Philosophie der Aufklärung und zugleich in einer alten legalistischen Tradition standen, bildeten den überwiegenden Teil der Generalstände, aus denen nach dem Ballhausschwur am 20. Juni 1789 die Verfassunggebende Nationalversammlung hervorging, welche Frankreich 1791 seine erste Verfassung gab. Bis zu der heute gültigen von 1958 sollten 15 weitere folgen. Dies ist jedoch nicht Ausdruck einer konstitutionellen Instabilität, sondern vielmehr eines redlichen Bemühens des Staates und der öffentlichen Hand um Verbesserungen. Die neuen Verfassungen stützten sich auf das Prinzip der Volkssouveränität und standen damit im Gegensatz zum "gnädigsten Willen" des Königs. Die Unentschlossenheit des Königs, seine Flucht nach Varennes und die Herbeirufung fremder Streitkräfte gegen das Volk endeten nach der Erstürmung des Tuilerienpalastes am 10. August 1792 mit der Ausrufung der Republik (22. September 1792). Aber nach der Hinrichtung Ludwig XVI. am 21. Januar 1793 verwarf die neugegründete Republik nicht das gesamte monarchistische Erbe. Der Föderalismus wurde abgeschafft, und die Dezentralisierungs- und Gleichheitsprinzipien der Verfassung von 1793 kamen nicht zur Anwendung. Im Geiste der Jakobiner und unter dem von Robespierre beherrschten Wohlfahrtsausschuß wurde vielmehr eine ultra-zentralistische und diktatorische Politik betrieben. Ihre Anhänger rechtfertigten die Schreckensherrschaft mit den Angriffen der verbündeten europäischen Monarchien und mit den Aufständen im Inland. Die Phase der Instabilität, die auf die Hinrichtung Robespierres folgte und sich unter dem Direktorium fortsetzte, wurde mit dem Staatsstreich am 18. Brumaire VIII (9. November 1799) beendet.

Bonaparte, einer der brillantesten Generäle der Republik, wurde Erster Konsul, dann Konsul auf Lebenszeit und schließlich 1804 als Napoleon I. "Kaiser der Franzosen". In der Zeit des Konsulats wurde die republikanische Regierungsform noch beibehalten, aber im Ersten Kaiserreich setzten sich wieder monarchische Formen durch (Wiederherstellung der persönlichen Macht, Wiedereinsetzung eines neuen Adels). Der wichtigste Teil seines Vermächtnisses stützte sich jedoch weitgehend auf das revolutionäre Erbe und wurde vor allem mit der Verabschiedung des Code Civil im Jahr 1804 und mit der Einsetzung der Präfekten, des Staatsrats, der Banque de France, der École Polytechnique und der École Normale Supérieure festgeschrieben.