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  1. Obdachlos, und was tut der Staat?

  2. Sozialhilfe / staatliche Hilfe

  3. Sozialstaat Deutschland

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I. Obdachlos, und was tut der Staat?

Wie gerät man überhaupt auf die Straße?

Von: Katharina Linden

In den meisten Fällen können Leute ihre Miete nicht mehr zahlen. Wenn der Vermieter dann eine Klage bei Gericht einreicht, wird die Wohnung gepfändet und man muss sie Zwangsräumen.

Man unterscheidet und definiert drei Gruppen von "Wohnungsnotfällen".

Wohnungsnotfälle sind gegeben, wenn Personen


  1. unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht sind
  2. aktuell von Obdachlosigkeit betroffen sind oder
  3. aus sonstigen Gründen in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben

Unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht sind Personen

  1. denen der Verlust ihrer derzeitigen Wohnungen unmittelbar bevorsteht und die dabei ohne Hilfe nicht in der Lage sind, ihren Wohnraum auf Dauer zu erhalten, oder sich ausreichend Ersatzwohnraum zu beschaffen.
  2. denen die Entlassung aus einem Heim, einer Anstalt usw. unmittelbar bevorsteht.

Aktuell von Obdachlosigkeit betroffen sind Personen,

  1. die ohne Wohnung sind und nicht in einem Heim, einer Anstalt usw. untergebracht,
  2. die aufgrund ihrer Wohnungslosigkeit in eine Unterkunft oder in eine Normalwohnung eingewiesen sind.

Aus sonstigen Gründen in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben Personen,

  1. die unzumutbar oder außergewöhnlich beengten Wohnraum bewohnen,
  2. die untragbar hohe Miete zu zahlen haben, oder die eskalierende Konflikte im Zusammenleben mit anderen haben.

Was steht einem Obdachlosen zu?
Der Staat hat eine gesetzliche Unterbringungsverpflichtung, die er erfüllen muss. Das bedeutet für jeden Obdachlosen, oder heute Besser gesagt "allein stehender Wohnungsloser", der ohne festen Wohnsitz und ohne ein festes Einkommen ist, dass derjenige ein Recht darauf hat nachts, zum schlafen ein Dach über dem Kopf zu bekommen. Umsonst. Und in manchen Fällen sogar mit kostenlosem Frühstück, oder einer täglichen warmen Malzeit. Außerdem bekommt ein Obdachloser einen Tagesgehalt, von dem er sich etwas zu essen und zu trinken kaufen kann. Wie viel ein Obdachloser täglich an Geld bekommt hängt davon ab, was die jeweilige Stadt, in der der Obdachlose lebt im zuschreibt, wie viel die Kommune für nötig hält. Wenn ein Obdachloser krank wird, dann steht ihm eine ärztliche Hilfe zu Verfügung. Er kann sich in einem Caritasverband, oder einer anderen Hilfsorganisation veratzten und versorgen lassen. Sowie in ein Krankenhaus eingeliefert werden, wenn das nötig ist. Die Kosten für eine ärztliche Behandlung übernimmt das Sozialamt.
Es stehen jedem Obdachlosen die öffentlichen Stellen für Obdachlosenhilfe offen, um dort zu essen, zu schlafen, mit Leuten zu sprechen & Kontakte zu haben. Es gibt verschiedene Caritasverbände. Zum Beispiel gibt es eine Hilfsstelle in der Stadt extra eingerichtet für alleinstehende Frauen, oder ein Diakonie für Familien (das gilt ab 2 Personen). Die Stellen werden von Sozialarbeitern betreut. Obdachlose sind wie alle anderen Bürger gemeldet und haben das Recht an den Wahlen Teil zu nehmen.

Obdachlose in Bonn
In Bonn leben zur Zeit laut einer im Januar 2003 errechneten Statistik 11640 Obdachlose. Das sind 7,7 %. Es leben 117 in Familienwohnheimen. Das sind 38 Haushalte. Von alleinstehenden Obdachlosen, die in einem Wohnheim leben, gibt es zur Zeit ungefähr 70, diese Zahl ändert sich aber täglich.

Obdachlosigkeit in Zukunft
In naher Zukunft sieht es nicht gut aus mit der Obdachlosigkeit. Die Wirtschaft wird immer schlechter und es ist immer schwieriger Diakonien und Unterkünfte für Obdachlose zu erhalten, wegen der Kostenfrage. Das heißt, dass die Obdachlosenzahlen in Zukunft wahrscheinlich steigen werden. Es ist ja auch für immer mehr Leute schwer ihren Arbeitsplatz zu erhalten und dadurch die Miete immer rechtzeitig zu bezahlen. In manchen Fällen kann das Sozialamt einspringen und die anstehende Miete für einige Familien, oder Personen zahlen, die kurz vor der Wohnungsräumung stehen. Aber das geht natürlich auch nicht immer!


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II. Sozialhilfe / staatliche Hilfe

Können Familien von dem was ihnen zusteht leben?

Von: Laura Meister

Die Sozialhilfe ist im Bundessozialhilfegesetz geregelt und besteht in staatlichen Hilfeleistungen für Personen in Notlagen, die diese aus eigenen Mitteln und Kräften nicht beheben können.
Ziel der Sozialhilfe ist es, den Personen in Notlagen die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Sie besteht aus Hilfe zum Lebensunterhalt, die grundsätzlich in bar ausgezahlt wird und den notwendigen Bedarf an Nahrung, Unterkunft, Kleidung sowie sonstigen persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens decken soll. Aber wie ist das mit den Sozialhilfeempfängern die auch noch Kinder zu versorgen haben? Mittlerweile ist das Leben von mehr als 100 von 1000 Kindern unter 15 Jahren oder das Leben von 1000000 Kindern von der Sozialhilfe bestimmt. Kommen die Familien mit ihren Beträgen aus?
Nehmen wir zum Beispiel eine vierköpfige Familie, ihr steht monatlich zu:

Euro Bemerkung
265,5,- Regelsatz für den Haushaltsvorstand(Vater /Mutter)
+ 212,- Regelsatz für die zweite erwachsene Person(Vater /Mutter)
+ 133,- Regelsatz für ein Kind bis zur Vollendung des 7.Lebensjahres
+ 133,- Regelsatz für das zweite Kind bis zur Vollendung des 7.Lebensjahres
+ 350,- Kaltmiete
+ 75,- Heizkosten
- 11.25,- Warmwasserbereitung(15% - von Sozialamt zu Sozialamt verschieden)
= 1180.25,- Gesamtbedarf der Familie


Das Einkommen der Familie(Einkommen des Vaters oder Mutter + 110Euro Kindergeld pro Kind)wird vom monatlichen Bedarf subtrahiert.
So ergibt sich die Sozialhilfe die dieser Familie zusteht. Zusätzlich Beihilfen gibt es für Familien bei:

  1. Neugeborenen
  2. Schwangerschaft (für Umstandskleidung)
  3. Konfirmation und Kommunion
  4. Schulbedarf der Kinder
Das Sozialamt verlangt bei der Bewilligung einer Beihilfe die Vorlage der Quittung, damit das Geld nicht zweckentfremdet ausgegeben werden kann. Wurde von der Familie schon einmal Geld zweckentfremdet ausgegeben, ist es durchaus möglich, dass sie Gutscheine bekommt, die sie in bestimmten Geschäften einlösen kann.
Wie kann die Familie nun von diesem Geld leben?
Beginnen wir mit der Kaltmiete. Für 350 Euro dürfte diese Familie keine hohen Ansprüche haben. Sie sollte sich vielleicht eine billige Wohngegend suchen, um eine möglichst billige Wohnung zu bekommen. Auch vom Vorteil wäre es sich eine Wohnung zu suchen, die in der nähe des Arbeitsplatzes liegt. Es gibt aber auch noch die so genannten Sozialwohnungen. Einer vierköpfigen Familie steht eine Wohnung von 85qm zu. Ein einzelner Sozialhilfeempfänger hat es da besser ihm stehen 50 qm zu. Für die Heizkosten sind 75Euro berechnet. Das reicht sicherlich wenn die Familie eine Wohnung in mitten eines Mehrfamilienhauses bewohnt, indem es nicht viele Außenwände gibt. Und nicht geheizt wird während Fenster aufstehen. Die Regelsätze sind sehr knapp. Lebensmittel können mit diesem Regelsatz nur in billigen Geschäften gekauft werden. Für Fertiggerichte reicht dieser Betrag nicht aus, die Familie muss frisch kochen, dass ist billiger. Nur mit einer sehr straffen und sparsamen Haushaltsführung reicht das Geld aus. Ein Auto gehört zum Sachvermögen und ist daher nicht vorgesehen. Es sei denn es könnte von der Familie nachgewiesen werden, dass das Auto gebraucht wird um zur Arbeit zu gelangen. Bekäme die Familie Geld für ein Auto als Geschenk evt. von Freunden könnte dies vom Sozialamt als Einkommen berechnet werden. Im Großen und Ganzen ist die Sozialhilfe für Familien schon ziemlich knapp. Das Auskommen mit dem Geld erfordert eine straffe, sparsame Haushaltsführung. Es gibt überall nur das Nötigste. Teure Kleidung oder außer Haus essen ist nicht möglich. Extras kann sich die Familie nicht leisten. Ob eine Familie nun mit ihrem Betrag auskommt liegt sicherlich daran wie sie sich ihr Geld einteilen und damit umgehen kann.


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III. Sozialstaat Deutschland

Von: Sirka van Vorst

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Sozialstaat. Er wurde nach dem zweiten Weltkrieg geschaffen und hat bis heute das Ziel zu erfüllen, dass niemand in der Bundesrepublik in Folge von Armut, Hunger oder Krankheit ohne die bestmögliche Versorgung sterben muss, also selbst den in unseren Vorstellungen Ärmsten der Gesellschaft das zukommen zu lassen, was sie für ein menschenwürdiges Leben benötigen.
Im Ansatz ist das natürlich eine sehr soziale (daher der Name) und lobenswerte Einrichtung, aber zum jetzigen Zeitpunkt muss man sich eingestehen, dass dieser noble Gedanke bald nicht mehr zu bezahlen sein wird. Auf Gründe und Ursachen wird später noch eingegangen.

Doch was muss ein Erwachsener, der beispielsweise kürzlich seinen Job verloren hat und keine neue Anstellung findet, tun? Zunächst einmal muss er zum Sozialamt in seiner Stadt gehen und einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Dieser Antrag wird dann, so weit das eben möglich ist, kontrolliert. Der Antragsteller hat Anspruch auf Sozialhilfe, wenn unter anderem folgende Kriterien erfüllt werden:

Der Antragsteller hat

  1. keinen Job
  2. kein Einkommen (zum Beispiel durch Wohnungsvermietungen, Vermögen, Erbe o.ä.)
  3. weniger Geld als der vom Gesetz festgelegte soziale Mindestsatz, der sich zum Beispiel nach dem Familienstand und gegebenenfalls nach der Anzahl der Kinder richtet
  4. einen Bescheid der Arbeitsunfähigkeit

Ist dies nachgewiesen, bekommt der Empfänger die Sozialhilfe ausgezahlt. Der Sozialhilfesatz richtet sich nach dem Bundesdurchschnitt.
Der Sozialhilfeempfänger hat aber noch andere Vergünstigungen. Er muss weder Steuern, noch Krankenkassenbeiträge oder Rentenbeiträge bezahlen. Weiterhin bekommt er Wohnungsgeld bei zu wenig Raum oder Hilfe, wenn man bisher bei der Wohnungssuche erfolglos war. Ferner kann man sich Kleidungsstücke kostenlos aus der Kleiderkammer holen bei Kleidermangel und in Bonn zum Beispiel die BonnCard, mit der man alle öffentlichen Einrichtungen kostenlos oder mit Ermäßigungen nutzen darf, beispielsweise den öffentliche Nahverkehr(Busse und Bahnen) oder Museumsbesuche. Sollte der Sozialhilfeempfänger Kinder haben, bekommen auch sie zum Beispiel das Busfahrticket umsonst, die Schulbücher bezahlt oder auch die Klassenfahrt.

Die Gründe dafür, dass unser Sozialstaat schon lange nicht mehr bezahlbar ist, liegt auf der Hand:
Viele Menschen nutzen den Staat nach bestem Vermögen aus, indem sie zum Beispiel nebenher schwarz arbeiten, Nebeneinkünfte nicht angeben oder die Sozialhilfe gleichzeitig in verschiedenen Städten erhalten, wenn sie sich in mehreren Städten haben registrieren lassen. Das funktioniert, weil jede Kommune ihr eigenes "Sozialhilferegister" hat und nicht alles in einem Register auf Bundesebene zusammengefasst wird. So bleiben viele "Sozialschmarotzer" unentdeckt, auch weil die Kontrolleure komplett unterbesetzt sind. So nehmen diese Menschen den Leuten das Geld weg, die es wirklich nötig hätten.

Außerdem ist dieses System unbezahlbar, weil es immer mehr Arbeitslose, die zuerst Arbeitslosengeld, dann Arbeitslosenhilfe und schließlich Sozialhilfe bekommen, gibt und folgerichtig immer weniger Erwerbstätige, die diese Beiträge bezahlen können. Unsere Gesellschaft wird allmählich zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft, die Mittelschicht verarmt zusehends. Zudem gilt hier das gleiche Problem wie mit den Rentenbeiträgen: Es gibt immer mehr Rentner, aber immer weniger junge Leute die in der Lage wären, dies auszugleichen. Folge: Die Rentenbeiträge müssen immer weiter steigen, um die Minderheit der jüngeren Bevölkerungsschicht gegenüber den mehrheitlichen Rentnern wieder auszugleichen.

Doch wie kann man an den vielen Sozialschmarotzern etwas ändern? Ein Beispiel aus Köln zeigt, wie einfach das mitunter gehen kann: Die Kölner Regierungskoalition kündigte aufgrund dramatisch anwachsender Anträge von Sozialhilfeempfängern wegen neuer Anfragen auf bestimmte elektronische Haushaltshilfen(beispielsweise Waschmaschinen) an, jeden Antrag vorher vor Ort prüfen zu lassen. Obwohl es nur bei der Ankündigung blieb, gingen in den folgenden Monaten die Anträge auf neue Elektrogeräte für den Haushalt um mehr als 30% zurück, was die Vermutung von vielen Ausnutzungen des Systems bestätigt.

Zurzeit sind Bestrebungen im Gange, die diese Arbeitsverweigerer zur Arbeit zwingen wollen. Das Programm "Arbeit statt Sozialhilfe" beinhaltet die Bestrebung, alle arbeitsfähigen Menschen Arbeit anzubieten. Wird das von diesen Menschen verweigert, wird die Sozialhilfe gekürzt.
Es wäre doch einmal eine Idee alle Arbeitsverweigerer als Kontrolleure für das Sozialamt auszubilden, die Kosten für die Ausbildung wären durch den Rückgang der Schmarotzer schnell wieder hereingeholt....

Die Bundesregierung plant übrigens ab 2004 das Geld für unvermittelbare Langzeitarbeitslose herbe zu kürzen. Anstatt dass sie weiterhin Arbeitslosenhilfe bekommen, gibt es nach einer gewissen Zeit das so genannte "Sozialgeld" in Höhe der Sozialhilfe. Arbeitslosengeld sollen nur noch diejenigen erhalten, die als erwerbsfähig oder leicht vermittelbar gelten. Beim Arbeitslosengeld gibt es am meisten, bei der Sozialhilfe am wenigsten Geld, dazwischen liegt noch die eben angesprochene Arbeitslosenhilfe.
Die Einschnitte in die Arbeitslosenhilfe sollen im Zuge der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe am 1. Januar 2004 in Kraft treten.


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EMA Bonn, ev. Religion, Klasse 10